ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

 

Die Goldösch-Schule Meßkirch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.fs-messkirch.de.

 

 

 

 1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

 

 

Diese Webseite ist noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

 

 

 

 

 2.   Nicht barrierefreie Inhalte

 

 

 

 Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

 

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
 

 

·         Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

 

 

 

·         Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

 

 

 

·         Es ist keine Vorlesefunktion vorhanden.

 

 

 

·         Der Kontrast und die Textgröße sind nicht veränderbar.

 

 

 

 3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.03.2021 erstellt.

 

 

 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

 

 

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.02.2022 überprüft.

 

 

 

 

 

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.fs-messkirch.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

 


Goldösch-Schule Meßkirch

 

 

 

Raiffeisenstr. 22

 

 

 

88605 Meßkirch

 

 

 

E-Mail:  goldoesch-schule@messkirch.de

 

 

 

Telefonisch können Sie uns unter 07575-3308 erreichen.

 

 

 

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

 

 

 

 

 

5.   Durchsetzungsverfahren

 

 

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Goldösch-Schule Meßkirch  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

 

 

Falls die Goldösch-Schule Meßkirch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

 

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

 

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

 

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

 

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.